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LG Amberg, 28.03.2002 - 2 StVK 71/02 |
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Volltextveröffentlichung
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Strafvollzug: Einzelfall der Urinabgabe unter unmittelbarer Beobachtung
Verfahrensgang
- LG Amberg, 28.03.2002 - 2 StVK 71/02
- OLG Nürnberg, 10.06.2002 - Ws 675/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92
Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer …
Auszug aus LG Amberg, 28.03.2002 - 2 StVK 71/02
Hierbei ist auch zu sehen, daß nach der Rechtsprechung .des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 21.04.1993, abgedruckt in NStZ 1993, 482 ; ergangen zur Weisung, während der Bewährungszeit Urinproben abzugeben) bei der Abgabe von Urin ein Mindestmaß an (ärztlicher) Aufsicht unerläßlich ist, um Manipulationen auszuschließen und dies als "Maßnahme von verhältnismäßig geringer Intensität betrachtet wird. - OLG Nürnberg, 13.02.2002 - Ws 154/02
Strafvollzug: Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe unter unmittelbarer …
Auszug aus LG Amberg, 28.03.2002 - 2 StVK 71/02
Ohne diese Wahlmöglichkeit verstoße, sofern nicht der Einzelfall eine andere Regelung gebiete, die Anordnung der Urinabgabe gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und mißachte das Grundrecht des Strafgefangenen auf Schutz seiner Persönlichkeit (Beschluß vom 13.02.2002 im Verfahren Ws 154/02 - 2 StVK 551/01 LG Amberg).